22. Juni 2023
Ein Ärgernis heutiger Berichterstattung ist der Mangel an Fakten. Selbst in öffentlich-rechtlichen Medien werden inzwischen angeblich 'seriöse Quellen' zitiert, ohne, dass zitierte Aussagen der Faktenlage gegenübergestellt werden. Jüngstes Beispiel: Die Rente. Nehmen wir den heutigen Beitrag auf tagesschau.de zum Thema und unterziehen ihn einem Faktencheck.
Aussage: "Fachleute bewerten diesen Trend [zur Frühverrentung] als alarmierend, da er sowohl den Arbeitskräftemangel verschärft als auch die Finanzierbarkeit der Renten gefährdet."
Anmerkung 1: Eine zentrale Aussage des Beitrags zitiert nur "Fachleute" und eine Studie, ohne eine eigene Aussage zu den zitierten Punkten zu machen oder tatsächliche Fakten zu nennen.
Anmerkung 2: Ein angeblicher Trend zur Frühverrentung unter Babyboomern wird als gegeben postuliert.
Fakt: Etwa bis zum Jahr 2038 erreichen mit jährlich rund 1,2 - 1,4 Millionen Menschen doppelt so viele Menschen das 67. Lebensjahr, wie aktuell Jahr für Jahr Menschen zum Arbeitsmarkt hinzukommen.
Fakt: Seit rund zwanzig Jahren kommen unverändert jährlich rund 760.000 - 800.000 zum Arbeitsmarkt hinzu. (Quelle: Statista).
Fakt: Die aktuellen Rentenanwartschaften und die zuvor erwähnten Fakten sind seit fünfzig Jahren absehbar und liegen am demografischen Phänomen des sog. Babybooms von 1959 - 1971.
Fakt: Geht ein Mensch z. B. mit 64 Jahren in Rente, erfordert dessen Fehlen einen Ersatz. Der Ersatz ist aber dennoch nur einmal erforderlich und mithin für das Unternehmen kein erhöhter oder zusätzlicher Aufwand. Jener Aufwand ist unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts gleichermaßen erforderlich und benötigt ebenfalls unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts einen der Arbeitsmarktsituation angemessenen Vorlauf.
Fakt: Da jedes Jahr stabil vergleichbare Anzahlen von Menschen in den Arbeitsmarkt kommen, sieht der Arbeitsmarkt drei Jahre nach einem Renteneintritt mit 64 genauso aus. Würde der Betreffende also mit 67 in Rente gehen, ist der Aufwand für die Neubesetzung der Stelle identisch.
Ergebnis:
Frühverrentung verschärft nicht den Arbeitskräftemangel. Ein angeblicher Mangel an Arbeitskräften, sofern er überhaupt existiert, hat nicht mit Rente oder Frühverrentung zu tun sondern mit der Frage, wann dem betreffenden Arbeitgeber auffällt, dass die Rente für einen Mitarbeiter naht und es gilt, für Ersatz zu sorgen.
Fakt: Eine Rente mit 63 ist für Jahrgänge ab 1964 nur mit Abschlägen möglich und nur, wenn der Betreffende mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Rentenabschlag entspricht exakt dem Mehrbetrag, der für die eher einsetzende Rentenzahlung aus der Rentenkasse entnommen wird.
Ergebnis:
Der Rentenkasse wird nicht mehr Geld entnommen, wenn jemand mit 63 in Rente geht. Die Finanzierbarkeit der Rente ist davon nicht betroffen, also davon erst recht nicht "gefährdet".
Es gibt Wortmeldungen wie die von Jens Spahn, die "Rente mit 63" müsse "abgeschafft werden".
Tatsache ist: Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist bereits abgeschafft. Lediglich die Jahrgänge 1960 bis 1963 können diese Rente noch erhalten. Früher Geborene, die mit 63 in Rente wollten, sind inzwischen bereits in Rente.
Die Anwartschaft für die Jahrgänge 1960 bis 1963 kann nicht abgeschafft werden und aus Gründen des gesetzlichen Vertrauensschutzes ist das auch richtig so. Herrn Spahn ist bewusst, dass seine populistische Forderung als haltlose Stimmungsmache gegen ein nicht existierendes Problem gewertet werden muss.
Wer mit 63 in Rente geht, bezahlt das mit den Abschlägen auf seine Rente selbst. Die Rentenkasse wird nicht höher belastet. Wer vor dem 63. Lebensjahr in Rente geht, bezahlt das ebenfalls selbst, nämlich aus eigenen Ersparnissen oder Zusatzversicherungen. Auch dieses Geld belastet nicht die Rentenkasse.
Wer meint, der Beginn der Rente verschärfe den Arbeitskräftemangel, könnte mit der selben Logik behaupten, das Verbot von Kinderarbeit verschärft den Arbeitskräftemangel. Beides mag in gewisser Weise zutreffend klingen, ist aber nicht zur Begründung geeignet, bestehende Regelungen zu ändern.
Beiträge wie der hier betrachtete untergraben die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität offentlich-rechtlicher Medien und tragen dazu bei, die Bevölkerung in Deutschland mit populistischen Tendenzen zu spalten sowie mit nicht zutreffenden Behauptungen gegeneinander aufzubringen.
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