Veto

2. Oktober 2020

 

foto Unser älterer Sohn ist mit seinen 22 Jahren nahezu durch mit seinem Mathematik-Studium, Anfang nächsten Jahres wird er die Masterarbeit abgeben. Schon während der Schule gab er Nachhilfe in Chemie, Physik, Mathematik, das hat er während des Studiums bis vor kurzem weitergeführt.

Es macht ihm Freude, Andere beim Lernen zu unterstützen und das selbst Gelernte an Andere weiterzugeben und so ist auch während dem Studium bald eine ständige Nebentätigkeit als Tutor entstanden. Hier leitet er Erstsemester angehender Informatiker, Physiker und Mathematiker bei Ihren ersten Erfahrungen an der Uni an.

Ein willkommener Nebeneffekt ist ohne Frage der Verdienst, den er dabei als Werkstudent erzielt, wenn, ja wenn da nicht die Krankenkasse unlängst große Schwierigkeiten verursachen würde, indem sie ihm kurzerhand rückwirkend die Familienversicherung gekündigt hat.

Klar ist, dass ab einem gewissen Einkommen Versicherte mit eigenen Beiträgen in die Krankenkasse einzahlen müssen. Allein wie die Krankenkasse dies bei Studenten handhabt ist ziemlich grenzwertig. Natürlich haben wir Widerspruch eingelegt und das auch begründet. Wer glaubt, dass damit ein Missverständnis auszuräumen oder die Kasse zum Einlenken zu bewegen wäre irrt allerdings.

Im Gegenteil, es entsponn sich ein Papierkrieg ohnegleichen der über mehr als acht Wochen im Grunde ergebnislos verlief.

Ich habe das zum Anlaß genommen, das Thema an anderer Stelle zu hinterfragen und würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Zeigenossen sich die Zeit nehmen würden, das Anliegen einmal nachzuvollziehen.

Nachtrag (21.10.2020): Der Hessische Rundfunk hat im Fernsehen über das Thema berichtet, der Beitrag ist in der ARD-Mediathek zu sehen (verfügbar bis 21.10.2021). Nachtrag: Der Beitrag ist inzwischen nicht mehr in der Mediathek verfügbar und kann hier betrachtet werden: Link

Nachtrag (28.10.2020): Die Petition ist jetzt öffentlich beim Deutschen Bundestag (noch bis 25.11.2020).

Nachtrag (26.11.2020): Die Mitzeichnungsfrist ist beendet, die Petition wird nun vom Petitionsausschuss des Bundestages geprüft.

Nachtrag (24.3.2022): Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2022 abschließend beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte (Begründung). Eine Analyse der Begründung zeigt: Sie ist nicht stichhaltig und in wesentlichen Teilen sogar nicht zutreffend. Die Petition wurde trotz eingehender, langer Prüfung ohne zutreffende Begründung abgelehnt. Die Ablehnung der Petition muss rückgängig gemacht werden, damit der Bundestag auf der Grundlage der richtigen Zusammenhänge über den Gegenstand der Petition 116111 beraten und entscheiden kann.





 

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